Testament
Trauerfall mit Testament: Ablauf und Besonderheiten
Stoßen Sie im Trauerfall auf ein Testament, dann gibt dies Aufschluss über die letzten Wünsche des Verstorbenen.
Das macht den Ablauf der Beerdigung leichter und kann auch einen Einfluss auf die Erbfolge haben.
Sind Sie unsicher, wie Sie im Trauerfall mit einem bestehenden Testament verfahren?
Gern helfen wir Ihnen bei der Einschätzung. Auch in allen Fragen rund um eine individuelle Beerdigung, die den letzten Willen des Verstorbenen berücksichtigt, sind wir als erfahrener Bestatter in Hannover für Sie da.
Was ist eigentlich ein Testament?
Ein Testament oder „letzter Wille“ ist ein Dokument, das jeder Mensch zu Lebzeiten verfassen kann, um den Angehörigen nach seinem Tod seine Wünsche mitzuteilen. Diese betreffen klassischerweise das zu erbende Vermögen oder die Eckdaten einer Beerdigung (zum Beispiel einer Feuer- oder Erdbestattung).
Nur wenige Menschen fertigen ihren letzten Willen bei einem Notar an. Stattdessen verfassen sie es zu Hause und heben es auch dort an einem sicheren Ort auf. Zwar ist es unter bestimmten Bedingungen auch dann gültig, wir empfehlen aber immer den Gang zum Notar. So sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern die Angehörigen wissen auch, wo sie das wichtige Dokument im Bedarfsfall finden.
Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Testaments
Damit ein Testament gültig ist, sind die folgenden Auflagen zu beachten:
- der Ersteller musste bei der Erstellung volljährig sein
- er musste im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein
- er musste das Dokument vollständig handschriftlich verfassen
- er musste mit seinem vollen Namen unterschreiben sowie eine Orts- und Datumsangabe hinzufügen
Sind diese Bedingungen erfüllt, können Sie davon ausgehen, dass der letzte Wille des Verstorbenen genau so umgesetzt werden muss, wie es beschrieben wurde; auch dann, wenn das Nachlassdokument nicht notariell beglaubigt wurde.
Wann sich das Testament lohnt
Wer sich an die gesetzliche Erbfolge halten möchte, fertigt in Hinblick auf das Erbe kein spezielles Testament an. Doch will der Verstorbene einer Person mehr oder weniger zugestehen als rechtlich vorgesehen, ist das Testament die logische Konsequenz. Grundsätzlich empfiehlt es sich für sehr reiche Erblasser, für Selbstständige mit steuerlichen Verpflichtungen oder für Personen mit einem breit gestreuten Vermögen (das sich eventuell sogar im Ausland befindet). In solch aufwendigen oder komplizierten Fällen sollte dringend ein Anwalt zurate gezogen werden.
Allgemein können Sie aber auch dann von den Vorzügen eines dokumentierten „letzten Willens“ profitieren, wenn die Erbfolge nach der gesetzlichen Reihenfolge gewollt ist. Denn der Verstorbene hat das Dokument vielleicht genutzt, um mitzuteilen, wie die Beerdigung und die Trauerfeier ablaufen sollen. Das macht es Angehörigen leicht, den individuellen Abschied zu planen.
Gut zu wissen: Fehlen solche Anweisungen, müssen zunächst der Ehepartner oder die Kinder entscheiden, was in Anbetracht des Trauerfalls oft schwierig ist. Gibt es keinen Ehepartner und keine Kinder, treffen die Angehörigen ersten, zweiten oder drittes Grades (abhängig von ihrer Rangfolge) die Wahl. Der testamentarisch dokumentierte Wille vermeidet diesbezüglich Unstimmigkeiten.
Typische Beispiele für ein Testament
Ein Klassiker ist das Berliner Testament, bei dem sich die Partner in einer Ehe gegenseitig das vollständige Erbe zusprechen. Derjenige, der zuerst verstirbt, vererbt folglich alles an den überlebenden Partner. Bei dieser Variante werden die Kinder – eigentlich Erben erster Ordnung – nur dann vom Erbe bedacht, wenn beide Partner verstorben sind.
Eine andere Option ist das Testament, das bestimmte Erben ausschließt und ihnen somit maximal den gesetzlichen Pflichtteil zukommen lässt. Diese Version wird relevant, wenn zum Beispiel die Kinder nach Meinung des Erblassers ihr Recht auf das Erbe verspielt haben. Für einen Erbvertrag ist entscheidend, dass exakt festgelegt wird, wer was bekommt und wer nicht. Der vollständige Name des Erben oder der enterbten Person ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.
Aber: Einigen Erben steht sogar dann ein Pflichtteil zu, wenn sie eigentlich vom Erblasser enterbt wurden. Das betrifft vor allem die Kinder.
Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Hat der Verblichene einen Testamentsvollstrecker benannt, muss dieser dafür sorgen, dass die Wünsche im Erbvertrag erfüllt werden. Vor allem bei einer Erbengemeinschaft ist das sinnvoll. Der Testamentsvollstrecker ist eine Person, der der Verstorbene rundweg vertraut hat. Er sollte bereits vor seiner Aufgabe Bescheid darüber wissen, dass er im Todesfall für die Verteilung des Erbes verantwortlich ist, um dieser gerecht zu werden.
Haben Sie noch Fragen zum Testament oder möchten vielleicht schon Ihr eigenes aufsetzen?
Gern helfen wir Ihnen mit unserem Fachwissen. Auch, wenn Sie einen Trauerfall in der Familie haben und eine Trauerfeier nach den Wünschen des Verstorbenen gestalten wollen, sind wir jederzeit für Sie da. Wir gehen das Testament mit Ihnen durch und planen Schritt für Schritt die Beerdigung, die sich der Verblichene gewünscht hätte.