Formalitäten

Formalitäten im Trauerfall: so können wir Ihnen helfen

Ein Trauerfall bringt verschiedene Formalitäten mit sich. Einige von ihnen müssen Sie als Angehöriger bewerkstelligen.

Unser Bestattungsunternehmen kann Ihnen aber dabei helfen, den Überblick zu behalten.

Außerdem können wir Ihnen viele der Aufgaben abnehmen.

Ein Todesfall ist ein einschneidendes und schreckliches Erlebnis. Doch bei aller Trauer: bestimmte Fragen müssen geklärt, bestimmte Dinge organisiert werden. Die gute Nachricht in der schrecklichen Zeit ist, dass Sie damit wenigstens nicht allein sind. Wir von Dralle Bestattungen aus Hannover helfen Ihnen, wo wir können. Kontaktieren Sie uns für eine starke Schulter an Ihrer Seite!

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Formalitäten unmittelbar nach dem Tod

Sofern ein Angehöriger zu Hause verstorben ist, müssen die Angehörigen, die dies bemerken, zeitnah einen Arzt benachrichtigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Mit dem Totenschein haben Sie bereits das entscheidende Dokument, um ein Bestattungsinstitut zu informieren und die Beerdigung in die Wege zu leiten. Außerdem können Sie (oder das Institut) mit der Todesbescheinigung die Sterbeurkunde beantragen.

Formalitäten unmittelbar nach dem Tod

Gibt es ein Testament und/oder sind Sie ein potenzieller Erbe des Verstorbenen, müssen Sie das Testament eröffnen lassen und/oder den Erbschein beantragen. Je nachdem, ob es mehrere Erben und eventuelle Streitigkeiten gibt, sollten Sie einen Notar einschalten und sich anwaltlich beraten lassen. Wurde ein Testamentsvollstrecker bestimmt, wird dieser umgehend über den Todesfall benachrichtigt und setzt anschließend um, was der Verstorbene gewollt hätte.

Wahl des Bestattungsunternehmens im Trauerfall

Ein wichtiger Schritt, nachdem ein Trauerfall eingetreten ist und Sie den Totenschein erhalten haben, ist die Wahl eines Bestatters. Diesen können Sie frei aussuchen; ganz egal, wo Ihr Angehöriger verstorben ist. Viele der anfallenden Aufgaben können Bestattungsunternehmen wie Dralle Bestattungen aus Hannover für Sie erledigen. Und auch bei den Aspekten, um die Sie selbst sich kümmern müssen, geben wir wertvolle Hilfestellungen.

Aufgaben, die das Bestattungsinstitut Ihnen abnimmt

Auf Wunsch können Sie mehrere der Formalitäten unserem Bestattungsunternehmer anvertrauen.

Überführung des Verstorbenen und Sterbeurkunde

So übernehmen wir auf Anfrage auch gern die Überführung des Verstorbenen zum Bestattungsinstitut oder Friedhof sowie die Ausstellung der Sterbeurkunde. Dafür benötigen wir lediglich den Totenschein, den der Arzt ausgestellt hat. Wir können außerdem die Krankenkasse und die Versicherungen des Verstorbenen über dessen Tod benachrichtigen und veranlassen, dass das Sterbegeld an die Angehörigen ausgezahlt wird.

Beerdigung und Trauerfeier

Rund um das Thema Beerdigung sind wir nicht nur Ihr einfühlsamer Berater, sondern auch Ihr ausführender Arm. Sofern kein Testament vorliegt oder Sie genau wissen, welche Art der Bestattung sich der Verstorbene gewünscht hätte, beraten wir Sie hinsichtlich der Möglichkeiten. Dazu zählen beispielsweise die Erd- oder Feuerbestattung und die verschiedenen Varianten des Grabes.

Weiterhin erledigen wir wunschgemäß die folgenden Schritte:

  • Planung der Trauerfeier und Terminfestlegung bei der Friedhofsverwaltung
  • Organisation und Absprache mit dem Trauerredner und/oder Geistlichen
  • Vorbereitung der musikalischen Begleitung während der Trauerfeier (Orgel, Klavier, Gesang, Sonstiges) 
  • Planung und Umsetzung der Dekoration in der Kapelle (Blumen, Kerzen, Gebinde, Kränze)
  • Auftrag einer Todesanzeige als Benachrichtigung in der Zeitung
  • Vorbereitung, Gestaltung und Druck der Trauerbriefe oder Danksagungskarten


Gemeinsam mit Ihnen (und eventuell den im Testament gelisteten Wünschen) können wir eine würdevolle und individuell auf den Verstorbenen angepasste Trauerfeier und Beerdigung realisieren, die alles berücksichtigt.

Abschlussaufgaben für die Hinterbliebenen

Spätestens nach der Beerdigung stehen weitere Aufgaben auf der Liste, die wir Ihnen zwar nicht abnehmen können, aber gern in Ruhe mit Ihnen durchgehen.

Verbindlichkeiten des Erblassers beenden oder übernehmen

Sie sollten, falls erforderlich, den Mietvertrag des Verstorbenen sowie sämtliche Versicherungen, Abonnements, Mitgliedschaften in Vereinen und sonstige Verbindlichkeiten kündigen. Haustiere müssen übernommen und gepflegt oder anderweitig sicher untergebracht werden. Wir geben Ihnen gern eine Checkliste, damit Sie nichts vergessen.

Wenn eine Immobilie hinterlassen wurde

Bleibt eine Immobilie als Teil des Erbes bestehen, sind auch hier gewisse Instandhaltungsaufgaben nötig. Regulieren Sie zum Beispiel die Heizungsanlage und kümmern Sie sich um die Versorgung von Pflanzen. Ist abzusehen, dass in naher Zukunft niemand in das Haus einzieht, ziehen Sie die Stecker der elektronischen Geräte aus den Steckdosen und verschließen Sie alle Fenster und die Außentüren.

Steuerliche und finanzielle Fragen nach dem Trauerfall

Ist der Verstorbene Beamter gewesen, müssen Sie zudem die Beantragung der Versorgungsbezüge abklären. Bei verblichenen Selbstständigen ist eine Benachrichtigung der Kunden und Partner wesentlich. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Notar zurate ziehen oder einen Steuerberater konsultieren.

Unsere Informationen sollen Ihnen in der ausgesprochen schwierigen Zeit des Sterbefalls eine Orientierung bieten.

Bleiben noch immer Fragen offen oder möchten Sie uns im Trauerfall beauftragen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir helfen Ihnen mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen.

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