Mit einer Patientenverfügungen können Sie Entscheidungen
für medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster und aussichtsloser
Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase treffen und eine
Vorsorgevollmacht für den medizinischen Bereich erteilen.
Die Verfügung verdeutlicht dem behandelnden Arzt die Wünsche
des Patienten und unterstützt ihn damit bei seiner Entscheidungsfindung.
Sie ist jedoch rechtlich nicht verpflichtend und kann insbesondere bei
der Notfallversorgung nicht immer Berücksichtigung finden.
Grenzen der Verfügung sind auch dort, wo der Arzt an gesetzliche
Vorschriften gebunden ist oder aktive Sterbehilfe gefordert wird.